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Regelwerk
Alle Regeln
REGELWERK
Die Sportveranstaltung Maremma Challenge 2022 findet vom 25. bis 28. Juni 2022 für das WILD-Abenteuer und vom 9. bis 13. Oktober 2022 für das PREMIUM-Abenteuer statt, mit Start und Ziel in Massa Marittima, bei Bike Garage & More über Butigni 4.
Art. 1
Registrierung
An der Veranstaltung können alle Personen teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig sind, ohne Einschränkung hinsichtlich der Nationalität.
Bei Nichtteilnahme werden die gezahlten Anmeldegebühren für die Maremma Challenge WILD (25. Juni 2022) nicht zurückerstattet.
Für diejenigen, die sich für die Maremma Challenge PREMIUM (9. Oktober 2022) angemeldet haben, werden die gezahlten Anmeldegebühren gemäß unseren Stornierungsbedingungen zurückerstattet:
- Wenn die Reservierung 40 Tage vor der Veranstaltung storniert wird, werden 70% der Anmeldung zurückerstattet.
- Geht die Stornierung hingegen innerhalb von 39 Tagen vor Beginn der Maremma Challenge ein, so verfällt der gesamte Betrag.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Umwelt- und/oder Gesundheitsgründe auf nationaler oder inter-nationaler Ebene) erfolgt keine Rückerstattung, aber die vorgenommene Anmeldung ist für die nächste Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten gültig.
Im Falle einer Aussetzung der Veranstaltung aufgrund nationaler DPCMs, regionaler Dekrete für Im Falle einer Unterbrechung der Veranstaltung aufgrund nationaler DPCMs, regionaler Dekrete für Kovid19-Notfälle, wird der ASD, der die Maremma Challenge organisiert, ver-suchen, die Veranstaltung im selben Kalenderjahr oder im darauffolgenden Jahr zu verschieben.
Das PREMIUM-Paket Maremma Challenge (9. Oktober 2022) wird organisiert und verkauft vom Reiseveranstalter Tuscany Quintessence SRL, Via G. Romagnosi, 20 Firenze (FI), Umsatzsteuernummer 06863080484, Unternehmen registriert in Florenz – 661889 für Informationen info@tuscanyquintessence.com
Haftpflichtversicherung mit der GENERALI-Nummer 3806857189
Insolvenz- oder Konkursdeckung -Versicherung des Reisebüros gemäß Art. 50 des Tourismusgesetzes – TUA-Versicherungsnummer 40324512000271
Art. 2
Ärztliches Zeugnis
Alle Teilnehmer der Maremma Challenge müssen im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests für den Radsport sein. Ärztliche Atteste für andere Sportarten werden nicht akzeptiert.
Das ärztliche Attest muss für die WILD-Anmeldung bis spätestens 11. Juni 2022 und für die PREMIUM-Anmeldung bis spätestens 29. September 2022 (bei Androhung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung) an die E-Mail-Adresse hello@maremmachallenge.com gesendet werden
Jeder Teilnehmer muss gemäß D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 erklären, dass die vorgelegten Unterlagen wahrheitsgetreu sind und den in seinem Besitz befindlichen Originalen entsprechen.
Die Mitgliedschaft in einem ASD-Amateursportverein ist nicht verpflichtend, der Besitz einer Unfallversicherung für alle Teilnehmer ist jedoch verpflichtend.
Unmittelbar nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung, in der wir Informationen zur “Instant Bike Premium“-Police unseres Partners NEOSURANCE eingetragen haben. Der Teilnehmer kann frei entscheiden, ob er diesen Versicherungsschutz abonnieren oder sich für einen anderen Service entscheiden möchte. “Instant Bike Premium” wird mit einem einfachen Klick vom Smartphone aus aktiviert und ist 24 Stunden am Tag gültig und deckt damit auch Momente außerhalb der sportlichen Aktivität ab. Sicher, schnell, schlau!
Ärztliche Atteste für andere Sportarten werden nicht akzeptiert.
Art. 3
Start und Strecke
In Übereinstimmung mit den Covid – Vorschriften findet der Start der Maremma Challenge am Mittwoch, den 25. Juni 2022 ür das WILD-Abenteuer und am 9. Oktober für das PREMIUM-Abenteuer statt, bei Bike Garage & More, Via Butigni 4, Massa Marittima statt.
Es gibt zwei Startzeiten, je nach Wahl des Packets:
– WILD 10:00 Uhr
– PREMIUM 9:00 Uhr
Der Rundweg mit Start und Ziel in Massa Marittima, der etwa 500 km und 10000 Höhenmeter umfasst, führt über Waldwege, unbefestigte Straßen und wenig befahrene Asphaltstraßen. Die Route ist beschrieben und kann auf der Website www.maremmachallenge.com unter der Rubrik “Route” eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass die Route aufgrund der oben genannten Kilometer und Höhenunterschiede geringfügige Abweichungen aufweisen kann.
Die Komoot-Plattform ist unser offizieller Partner für die Erstellung der Strecke des Maremma Challenge-Kurses. Zehn Tage vor Abflug erhaltest du ein kostenloses Komoot Region Package im Wert von 8,99 €, mit dem du den Track der Maremma Challenge herunterladen, die Turn-by-Turn-Navigationsstimme verwenden, die Offline-Route von dieser Plattform funktioniert auch ohne Internetverbindung und kann den Bildschirm deines Smartphones anstelle eines GPS zu verwenden. Alle Teilnehmer müssen der Strecke ohne Umwege und ohne Abkürzungen folgen. Bist du daran interessiert, den Pfad gut zu studieren!
Am Ende der Veranstaltung finden die Teilnehmer bei Bike Garage & More ein Register, in das sie ihre Ankunftszeit eintragen müssen.
Alle Finisher erhalten einen Aperitif (Food & Wine).
Art. 4
Ereignismerkmale und Warnungen
Die Maremma Challenge ist ein echtes 500-km-Radabenteuer: Die Teilnehmer, die sich für das WILD-Paket angemeldet haben, müssen die Strecke auf eigene Faust zurücklegen und sich Gedanken darüber machen, wo sie schlafen, essen und wie sie mit unvorhergesehenen Ereignissen umgehen.
Die Strecke der Maremma Challenge führt über Waldwege, unbefestigte Straßen und as-phaltierte Nebenstraßen, die für den Verkehr freigegeben sind, so dass alle Teilnehmer die Straßenverkehrsordnung beachten müssen.
Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Route nicht ausgeschildert ist, dass die Straßen nicht für den Verkehr gesperrt sind und dass er alle Risiken und Gefahren auf dem Weg auf sich nimmt. Die Organisatoren bieten keine medizinische, verpflegerische oder mechanische Hilfe an. Bei Rücktritt Es gibt einen kostenpflichtigen Bergungsdienst im Falle einer schweren mechanischen Panne unter +39 331 3669490, +39 331 3669490.
Von Fahrten in der Nacht und bei schlechten Wetterbedingungen wird dringend abgeraten.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass der Amateursportverein BGM kein professioneller Ver-anstalter von Sportveranstaltungen ist, sondern ausschließlich zu Freizeit- und nichtkom-merziellen Zwecken handelt (1174 Zivilgesetzbuch); die Teilnahme an der Radsportveran-staltung Maremma Challenge erfolgt daher immer auf Freiwilligenbasis und zu Freizeit- so-wie nichtkommerziellen Zwecken.
Daraus folgt, dass der vorgenannte veranstaltende ASD von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Radsportveranstaltung Maremma Challenge befreit und auf jeden Fall entlastet ist. Sie ist auch von jeglicher Verantwortung für Ereignisse befreit, die dem Radfahrer widerfahren, wie z.B.: Unfälle, Verlust der Strecke, physische Probleme, Unfälle, Diebstahl, usw. Daraus folgt, dass die Radsportveranstaltung Maremma Challenge ein reines Treffen und eine spontane und unabhängige Teilnahme von Radfahrern und Radbegeisterten an einem freien und persönlichen Ausflug sein soll.
Die Teilnehmer müssen über eine gute Vorbereitung und körperliche Ausdauer, Orientierungssinn und GPS-Kenntnisse verfügen.
Jegliche Unterstützung von außen ist untersagt. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Nummer 112 und an die Organisatoren unter +39 331 3669490
Die Route muss in ihrer Gesamtheit und ohne Abstriche befahren werden.
Art. 5
Kontrolle
Entlang der Strecke gibt es 4 Kontrollpunkte, an denen die Teilnehmer ihr Roadbook abstempeln müssen.
Art. 6
Obligatorische Ausrüstung
Die Teilnehmer sind verpflichtet folgendes aus Sicherheitsgründen mitzunehmen:
- reflektierende Weste, die nachts zu tragen ist
- Erste-Hilfe-Kasten
- Pfeife oder Glocke
- Mobiltelefon
- zugelassener Helm
- weiße Front- und rote Rückleuchten
Art. 7
Maremma Challenge ARI Audax Off-Road Lizenz
Um das ARI-Offroad-Patent der Maremma Challenge zu erhalten, muss der 80-stündige En-Tro-Kurs absolviert werden. Abfahrt ist am Mittwoch, 25. Juni um 10:00 Uhr und Ankunft spä-testens am Samstag, 28. Juli um 18:00 Uhr, insgesamt 80 Stunden. Diese Möglichkeit steht den Mitgliedern des Wildpakets offen, die mit dem Mountainbike teilnehmen. Diese Möglichkeit steht den Mitgliedern des Wildpakets offen, die mit dem Mountainbike teilnehmen.
Art. 8
BMG Maremma Challenge Patent
Um das Patent „BMG Maremma Challenge“ zu erhalten, muss der Teilnehmer den Kurs bis Donnerstag, den 13. Oktober um 18:00 Uhr absolvieren. Diese Möglichkeit steht allen Mitgliedern desPREMIUM-Pakets offen, die an Gravel, MTB, Emtb teilnehmen.
Die Organisation schließt die Sportveranstaltung am Donnerstag, den 13. Oktober um 18:00 Uhr.
Teilnehmer, die nicht bis 18:00 Uhr eintreffen, müssen ihre Position und Situation unter der Nummer +39 331 3669490 mitteilen.
Art. 9
Sonstige Vorschriften
Mit der Anmeldung zur Maremma Challenge geht automatisch hervor, dass jeder Teilnehmer:
- erklärt, das vorliegende Reglement gelesen und genehmigt zu haben und es in allen Teilen zu akzeptieren;
- erklärt, dass er/sie sich bewusst ist, dass es sich bei der Veranstaltung um einen nicht wett-kampforientierten Ausdauerwettkampf mit erheblicher physischer und psychophysischer Anstrengung und ohne Wertung handelt;
- Die Teilnehmer sollten sich bewusst sein, dass einige Strecken unwegsam sein können und eine gute Fahrtechnik erfordern. Wenn nötig, wird der Teilnehmer die schwierige Strecke überwinden, indem er vom Fahrrad absteigt und zu Fuß weitergeht;
- erklärt, dass er Erfahrung mit der GPS-Navigation im Gelände und/oder auf nicht asphaltierten Strecken hat;
- erklärt, über Erfahrung zu verfügen und sich bewusst zu sein, dass die Strecke nicht markiert ist, nicht überwacht wird und es keine Sicherheitsposten und/oder Rettungspersonal entlang der Strecke gibt;
- erklärt, über Erfahrung zu verfügen und sich der Möglichkeit widriger Wetterbedingungen bewusst zu sein und in der Lage zu sein, sich unter solchen Bedingungen zu orientieren und in den Bergen zu fahren;
- erklärt, körperlich darauf vorbereitet zu sein, viele Stunden im Sattel eines Fahrrads zu verbringen, ohne anzuhalten und in völliger Autarkie (WILD-Registrierung);
- erklärt, weder Doping noch Drogen oder Arzneimittel zu verwenden, die die Leistung verändern oder zu Situationen führen könnten, in denen er sich selbst oder andere schädigt oder gefährdet;
- erklärt, dass er/sie sich bewusst ist, dass auf der Strecke unvorhergesehene Ereignisse auftreten können, wie z.B. Erdrutsche, Sonne, Wind, Regen, Hagel, Blitz, Kälte, Nacht, Dunkelheit, Nebel, Schnee, Eis, Erdrutsche, Begegnungen mit unbeaufsichtigten und/oder wilden Tieren, Stürze, zufällige Zusammenstöße mit anderen Teilnehmern oder mit vorbeifahrenden Personen und/oder mit Fahrzeugen auf den befahrbaren Straßenabschnitten, und erklärt, dass er/sie auf Notsituationenangemessen vorbereitet ist;
- er/sie garantiert sein/ihr eigenes Verhalten während und nach der Veranstaltung;
- er/sie erklärt, dass er/sie im Besitz der medizinischen Eignungsbescheinigung für den Radsport gemäß DM 18/02/1982 und/oder DM 26/04/2013 ist, ausgestellt von einem sportmedizinischen Zentrum oder einem Arzt;
- erklärt, dass er/sie in guter körperlicher Verfassung ist und die Organisation für alle Schäden, die er/sie durch seine/ihre Teilnahme an der Veranstaltung erleiden könnte, weitestge-hend entschädigt;
- Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, Radfahrer, die sich vor, während und nach der Veranstaltung nicht korrekt verhalten, von der Veranstaltung auszuschließen.
- seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten, auch zu kommerziellen Zwecken, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nr. 196 vom 30.06.2003 gibt;
Art. 10
Verarbeitung personenbezogener Daten und Verwendung des Bildes der Teilnehmer
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Teilnahme an der Maremma Challenge beinhaltet die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer zu den in der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters beschriebenen Zwecken und in der dort beschriebenen Weise. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist der Organisator.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters sorgfältig gelesen hat.
VIDEO- UND FOTOAUFNAHMEN
Während der Maremma Challenge wird die Durchführung von Video- und Fotoaufnahmen erwartet, um die Veranstaltung zu dokumentieren. Die Video- und Fotoaufnahmen werden für alle Teilnehmer von Interesse sein und können auf der Website der Veranstaltung und der Organisatoren sowie auf den sozialen Kanälen der beiden veröffentlicht werden.
Der Teilnehmer erkennt und akzeptiert, dass angesichts des öffentlichen Charakters der Veranstaltung, des Gegenstandes der Sende- und Marketingdienste für die Video- und Fo-toaufnahmen der Veranstaltung und der Unmöglichkeit, die Video- und Fotoaufnahmen se-lektiv einzuschränken, für die Anmeldung und Teilnahme die Genehmigung zum Filmen und zur Verwendung des eigenen Bildes in der Art und Weise und zu den Zwecken erforderlich ist, die in den vorlie-genden Bestimmungen sowie in der Freigabe- und Datenschutzrichtlinie angegeben sind.
Art. 11
Freigabe für Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung und Verwendung des Bildes der Teilnehmer
Nachdem ich die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert habe und in Anerkennung der Tatsache, dass meine Anmeldung und/oder Teil-nahme an der Veranstaltung eine freie und autonome Entscheidung darstellt, ermächtige ich den Veranstalter ausdrücklich, direkt oder über seine Dienstleistungspartner, Video- und Fotoaufnahmen von meinem Bild im Rahmen der Veranstaltung zu machen und die Aufnahmen zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung mit allen Mitteln und über alle digitalen Kanäle oder Medien (Fernsehen, Internet usw.) zu verwenden oder analog (Zeitungen, Plakate, Broschüren, usw.).
Die Genehmigung wird gemäß Art. 10 des Bürgerlichen Gesetzbuches und 96 und 97 des Gesetzes Nr. 633/1941 (Urheberrechtsgesetz) erteilt, und zwar kostenlos, weltweit und ohne zeitliche Begrenzung,immer unter dem Vorbehalt des Schutzes des An-stands und der Würde meiner Person, und mit der Möglichkeit für den Veranstalter, die Sponsorenfirmen und die technischen und Dienstleistungspartner der Veranstaltung zu ermächtigen, das oben genannte Filmmaterial für die gleichen Zwecke zu verwenden, die von dieser Genehmigung abgedeckt sind.
Art. 12
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Die einzige rechtliche Verpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern besteht darin, Kontrollen zu organisieren und deren Durchführung zu überprüfen, um die Homologation des Patents zu erhalten. Der Veranstalter kann weder vertraglich noch außervertraglich für finanzielle oder nicht-finanzielle Schäden haftbar gemacht werden, die die Teilnehmer erleiden oder die sie Drit-ten im Verlauf der Radtour zufügen.
Art. 13
Unmöglichkeit der Teilnahme und Rückerstattung
Bei Nichtteilnahme werden die gezahlten Anmeldegebühren für die Maremma Challenge WILD (25. Juni 2022) nicht zurückerstattet.
Für diejenigen, die sich für die Maremma Challenge PREMIUM (9. Oktober 2022) angemeldet haben, werden die gezahlten Anmeldegebühren gemäß unseren Stornierungsbedingungen zurückerstattet:
- Wenn die Reservierung 40 Tage vor der Veranstaltung storniert wird, werden 70% der Anmeldung zurückerstattet.
- Geht die Stornierung hingegen innerhalb von 39 Tagen vor Beginn der Maremma Challenge ein, so verfällt der gesamte Betrag.
Art. 14
Annullierung und Änderung der Veranstaltung
ANNULLIERUNG
Sollte der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Umwelt- und/oder Gesundheitsschutz auf nationaler oder internationaler Ebene) absagen müssen, erfolgt kei-ne Rückerstattung, aber die vorgenommene Anmeldung ist für die nächste Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten gültig.
ÄNDERUNG
Verschiebung – Für den Fall, dass der Veranstalter den Termin der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer schwerwiegender Gründe, die die Vorbereitung der Veranstaltung oder die Teilnahme von mindestens der Hälfte der angemeldeten Personen gefährden, verschieben muss, den Ort und/oder den Termin der Veranstaltung innerhalb desselben Kalenderjahres zu verschieben. In diesem Fall gilt die gezahlte Anmeldegebühr für die Veranstaltung am verschobenen Termin, ohne dass für den Teilnehmer zusätzliche Kosten entstehen. In diesem Fall ist es erneut nicht möglich, die Anmeldung auf die Ausgabe des folgenden Jahres zu verschieben.